Waffenrechtliche Befürwortungen
Landesverband Hamburg
Landesverband Hamburg
Im Zuge der Änderungen des 3. WaffRÄndG wurde § 14 WaffG neu gefasst. Abs 2 (alt) wurde Abs 3 (neu), Abs 3 (alt) wurde Abs 5 (neu) und Abs 4 (alt) wurde Abs 6 (neu).
Die Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden; die Kästchen zu den Angaben, ob bzw. wieviele Waffen innerhalb der letzten 6 Monate erworben wurden, müssen im Gegensatz zu den daneben stehenden Dropdown-Feldern manuell angekreuzt werden. Dasselbe gilt für die Angaben zu 2. (Anlagen zum Antrag).
Für jede Waffe ist ein Antrag mit Beiblatt und den Angaben der SLG zu verwenden.
Bitte im Dropdown-Menü auswählen, auf welchen Absatz des § 14 sich der Antrag bezieht:
§ 14 Abs. 3: 1. + 2. halbautomatische Kurzwaffe bzw. 1. – 3. halbautomatische Langwaffe
§ 14 Abs. 5: ab der 3. halbautomatischen Kurzwaffe bzw. ab der 4. halbautomatischen Langwaffe
§ 14 Abs. 6: Sportschützen-WBK (neue gelbe WBK)
Für Rückfragen bitte eine Telefonnummer bzw. Emailadresse angeben
Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag im Original sowie die Anlagen in Kopie mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag an:
Siamak Norusi
Postfach 11 32 10
20432 Hamburg